Neuerungen zum E.T. für Arbeitssicherheit

Mit dem Umwandlungsgesetz Nr. 215/2021 des Steuer- und Arbeitsdekrets (Gesetzesdekret Nr. 146/2021) werden wesentliche
Änderungen am Konsolidierten Arbeitssicherheitsgesetz (G.v.D. Nr. 81/2008) endgültig eingeführt.

Am 15. Oktober 2021 hatte der Ministerrat das am 21. Oktober 2021 im Amtsblatt veröffentlichte Gesetzesdekret Nr. 146 verabschiedet, das "dringende Maßnahmen in wirtschaftlichen und steuerlichen Angelegenheiten, zum Schutz der
Arbeit und für nicht aufschiebbare Bedürfnisse", enthält.

Die Normative Regelung, die endgültig mit dem Gesetz Nr. 215 vom 17. Dezember 2021 und seit dem 21. Dezember 2021 in Kraft ist, sieht eine echte Reform des Titels I des G.v.D. Nr 81/2008 vor, mit der zahlreiche neue Bestimmungen und Maßnahmen eingeführt werden, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auswirken, insbesondere:

  • Förderung von Aufsichtstätigkeiten durch die Ausweitung der gleichen Aufsichts- und Inspektionsfähigkeiten, die den lokalen Gesundheitsbehörden in allen Bereichen der Arbeitstätigkeit zuerkannt sind, auf die Nationale Arbeitsaufsichtsbehörde(INL);
  • die Aussetzungsbefugnis (deren Ausübung jetzt obligatorisch und nicht mehr
    ermessensabhängig ist) einzelner gefährlicher Geschäftstätigkeiten, bei denen schwerwiegende Verstöße gegen Sicherheitsverpflichtungen begangen werden, umfassend und leichter anwendbar zu formulieren;
  • die Sanktionen zu verschärfen,
  • Ausbildungsmaßnahmen und Unterweisungsmaßnahmen
    umfassender und in verschärfter Form durchzuführen
    ,
  • die Koordinierung derjenigen zu verbessern, die die institutionelle Aufgabe haben, die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten;
  • die Rolle der paritätischen Komitees neu zu beleben und
  • Einführung neuer Pflichten für Arbeitgeber und Vorgesetzte, die obligatorisch identifiziert werden müssen, mit einer Ausweitung der Aufsichts-
    und Kontrollfunktionen des Verantwortlichen
  • Stärkung der Ausbildungspflichten durch Ausweitung auf alle Arbeitgeber und mit einer neuen Häufigkeit der Aktualisierungspflicht mit obligatorischer Überprüfung des Lernens.