INAIL Meldung Erdungsanlagen und Blitzschutzanlagen
Am 4. April 2012 ist das D.D.L. vom 8 März 2012, Nr.7 in Kraft getreten und das D.D.L. Nr. 7 vom 2 März 1999 aufgehoben, mit welchem alle Meldepflichtigen Anlagen in Südtirol liberalisiert wurden.
Demzufolge müssen di ab dem 4. April 2012 erstellten Erdungs-und Blitzschutzanlagen nun beim INAIL mit beiliegendem Vordruck gemeldet werden.
Das INAIL wir ein Informatisches System errichten indem alle Überprüfungen welche der Arbeitgeber im Sinne des D.P.R. 462, durchführen muss eingetragen werden und dort auch die Befähigten Überprüfer anmelden muss an welche er die Überprüfungen anvertraut hat.
Die Überprüfer werden dann den 5% Beitrag an das INAIL in Bezug auf die Tarifordnung vom ISPESL 7 Juli 2005, veröffentlicht in der GU 165 vom 18 Juli 2005.
Die Tarife der Erdungsanlagen sind laut Leistungsklassen der Anlagen berechnet und bestimmt. Diese Abänderung am D.P.R. 462/01 wurde durch das Gesetz vom 29. Februar 2020, Nr. 8 eingeführt.
Gazzetta Ufficiale Nr. 51 vom 29 Februar 2020 S.O. Nr. 1